Endbenutzervereinbarung

 

Diese EUA tritt in Kraft, wenn der Endbenutzer sie akzeptiert hat. Durch die Verwendung des Dienstes akzeptiert der Endbenutzer diese EUA. DER ENDBENUTZER AKZEPTIERT DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN Artikel 1. Definitionen In der EUA werden mehrere Begriffe in der Einzahl oder Mehrzahl verwendet, die mit einem Großbuchstaben beginnen und als die in diesem Artikel kursiv geschriebenen Wörter definiert sind.

  1. Vereinbarung: die Vereinbarung über die Nutzung der Dienste zwischen Organisation und Partner.
  2. Guardian360: Die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Guardian360 B.V.“ und alle Rechtsnachfolger.
  3. Funktionalität: die Funktionalität der Dienste.
  4. EUA: diese Endbenutzervereinbarung.
  5. Endbenutzer: die natürliche Person, die den/die Dienst(e) nutzt (Sie).
  6. Organisation: Die Organisation, die dem Endbenutzer die Funktionalität zur Verfügung stellt (z. B. weil der Endbenutzer für die Organisation arbeitet).
  7. Distributor: ein von Guardian360 autorisierter Distributor, wie er auf der Website von Guardian360 zu finden ist; diese Liste kann von Guardian360 von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
  8. Partner: der autorisierte Partner von Guardian360, der mit der Organisation Vereinbarungen über die Nutzung der Funktionalität trifft.
  9. Service: Ein Service von Guardian360, der von einem Partner über das Internet an die Organisation bereitgestellt wird.

Artikel 2. Schadloshaltung

  1. Der Endnutzer garantiert, dass die von den Diensten gescannten und/oder getesteten und/oder auditierten Netzwerke und Geräte Eigentum der Organisation sind und/oder von ihr verwaltet werden. Der Endnutzer stellt Guardian360 von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Scannen von Netzwerken und Geräten frei, die nicht Eigentum der Organisation sind oder von ihr verwaltet werden.
  2. Der Endnutzer ermächtigt Guardian360 hiermit, die Netzwerke und Geräte der Organisation während der Vertragslaufzeit zu scannen oder Tests und/oder Audits zu unterziehen. Der Endnutzer garantiert, niemals rechtliche Schritte gegen Guardian360 oder dessen Mitarbeiter einzuleiten, um Zugriff auf Computersysteme mit den Diensten zu erhalten. Beispielsweise wird der Endnutzer keinen Computerzugriff durch Guardian360 oder dessen Mitarbeiter der Polizei melden. Diese Garantie gilt nicht, wenn und soweit Guardian360 die Möglichkeit missbraucht, in die Computersysteme der Organisation einzudringen.
  3. Obwohl Guardian360 die Dienste mit großer Sorgfalt entwickelt hat, kann es vorkommen, dass die Dienste (Daten-)Dateien oder Datenbanken der Organisation beschädigen, mit der möglichen Folge, dass Daten und/oder (Web-)Anwendungen der Organisation nicht verfügbar sind. Guardian360 haftet nicht für daraus resultierende Schäden, außer in Fällen, in denen die Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit (auf Niederländisch: „opzet of bewuste roekeloosheid“) der obersten Führungsebene von Guardian360 verursacht wurden. Es liegt daher in der Verantwortung des Endbenutzers, regelmäßig, mindestens täglich, angemessene Backups der Datenbanken und Anwendungen zu erstellen, auf die die Dienste Zugriff haben könnten.

Artikel 3. Wirkung und Dauer

  1. Die EUA tritt an dem Tag in Kraft, an dem sie vom Endbenutzer angenommen wird.
  2. Diese EUA endet, wenn die Vereinbarung zwischen Distributor oder Partner und Organisation beendet wird.

Artikel 4. Sonstige Bestimmungen

  1. Diese EUA unterliegt den Gesetzen der Niederlande.
  2. Guardian360 bietet dem Endnutzer keinen direkten Support bei der Nutzung des Dienstes. Für Support muss sich der Endnutzer an die Organisation, den Distributor oder den Partner wenden.